Persönliches Budget
Was ist das?
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Das Persönliche Budget ist eine Unterstützungsleistung für Menschen mit psychischen und / oder körperlichen Einschränkungen oder die von jeweiligen bedroht sind.
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Diese kann auf der Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuch IX beim Bezirk beantragt werden.
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Ein zweckgebundender Geldbetrag, mit dem eine beim Bezirk anerkannte sozialpädagogische Fachkraft, die die Unterstützung leistet, finanziert wird.
👉 Ziel: Ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben.
Wofür kann es genutzt werden?
Bereiche, in denen durch das Persönliche Budget unterstützt werden kann, können beispielsweise sein:
Psychische & körperliche Gesundheit
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Entwickeln positiver Selbstfürsorgestrategien
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Selbstwert, Selbstwirksamkeit, Abgrenzung
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Umgang mit den eigenen Einschränkungen, sowie deren Akzeptanz
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Stabilisierung in Krisenzeiten
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Ressourcenerschließung (Stärken, Fähigkeiten, Netzwerk)
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Begleitung Arzttermine
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Anbindung an weitere Stellen
🏠 Wohnen & Alltag
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Selbstständigkeit, Versorgung
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Finanzen
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Bürokratische Struktur
💼 Arbeit & Bildung
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Perspektivfindung
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Unterstützung am Ausbildungsplatz / Arbeitsplatz
🧑🤝🧑 Soziale Teilhabe
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Begleitung bei Freizeitaktivitäten
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Unterstützung in sozialen Kontakten
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Teilnahme an Kultur- oder Sportangeboten
Wer bekommt Es?
Anspruch haben Menschen:
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mit körperlicher, geistiger und/ oder seelischer Behinderung
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die von Behinderung bedroht sind
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die Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe oder andere Reha-Leistungen haben
Voraussetzung: Es besteht ein individueller Unterstützungsbedarf
Wie bekommt man es?
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Aufsuchen einer Sozialberatungsstelle, mit der das Persönliche Budget beantragt werden kann
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Erstellung eines Sozialberichts durch den Sozialpsychiatrischen Dienst (meistens in der Beratungsstelle zu finden) zur Klärung des Hilfebedarfs
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Fachärztliche Empfehlung (i.d.R. Psychiater)