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Persönliches Budget

Was ist das?

  • Das Persönliche Budget ist eine Unterstützungsleistung für Menschen mit psychischen und / oder körperlichen Einschränkungen oder die von jeweiligen bedroht sind.

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  • Diese kann auf der Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuch IX beim Bezirk beantragt werden.

  • Ein zweckgebundender Geldbetrag, mit dem eine beim Bezirk anerkannte sozialpädagogische Fachkraft, die die Unterstützung leistet, finanziert wird.

👉 Ziel: Ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben.

Wofür kann es genutzt werden?

Bereiche, in denen durch das Persönliche Budget unterstützt werden kann, können beispielsweise sein:

  ​​    Psychische & körperliche Gesundheit

  • Entwickeln positiver Selbstfürsorgestrategien

  • Selbstwert, Selbstwirksamkeit, Abgrenzung

  • Umgang mit den eigenen Einschränkungen, sowie deren Akzeptanz

  • ​Stabilisierung in Krisenzeiten

  • ​Ressourcenerschließung (Stärken, Fähigkeiten, Netzwerk) 

  • Begleitung Arzttermine

  • Anbindung an weitere Stellen 

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🏠 Wohnen & Alltag

  • Selbstständigkeit, Versorgung

  • Finanzen

  • Bürokratische Struktur​

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💼 Arbeit & Bildung​

  • Perspektivfindung

  • Unterstützung am Ausbildungsplatz / Arbeitsplatz​

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🧑‍🤝‍🧑 Soziale Teilhabe

  • Begleitung bei Freizeitaktivitäten

  • Unterstützung in sozialen Kontakten

  • Teilnahme an Kultur- oder Sportangeboten

Wer bekommt Es?

Anspruch haben Menschen:

  • mit körperlicher, geistiger und/ oder seelischer Behinderung

  • die von Behinderung bedroht sind

  • die Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe oder andere Reha-Leistungen haben

Voraussetzung: Es besteht ein individueller Unterstützungsbedarf

 

 

Wie bekommt man es?

  1. Aufsuchen einer Sozialberatungsstelle, mit der das Persönliche Budget beantragt werden kann

  2. Erstellung eines Sozialberichts durch den Sozialpsychiatrischen Dienst (meistens in der Beratungsstelle zu finden) zur Klärung des Hilfebedarfs

  3. Fachärztliche Empfehlung (i.d.R. Psychiater​)

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